Banken und Plattformen

BISON

Herkunftsnachweis und Kontoeinschränkungen

Die Kryptoplattform BISON wird von Gesellschaften der Börse Stuttgart Digital-Gruppe betrieben und ist als Trading-App für Privatkunden in Europa konzipiert. Die Nutzung erfolgt über die BISON-App, während einzelne Dienstleistungen von unterschiedlichen Konzerngesellschaften erbracht werden.

Der Handel mit Kryptowerten erfolgt dabei regelmäßig über die EUWAX AG als Handelspartner. Die Verwahrung der Kryptowährungen wird durch die Boerse Stuttgart Digital Custody GmbH erbracht, die über eine Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft verfügt.

Welche Gesellschaft im konkreten Einzelfall Vertragspartner des Nutzers geworden ist, ergibt sich aus den jeweiligen Nutzungsbedingungen und kann je nach Ausgestaltung der einzelnen Dienstleistungen variieren.

In der Praxis stehen Einschränkungen von Kontofunktionen bei BISON häufig im Zusammenhang mit geldwäscherechtlichen Prüfungen oder Verifizierungsprozessen. Nutzer werden dabei teilweise aufgefordert, Angaben zur Mittelherkunft („Source of Funds“) zu machen oder zusätzliche Identitätsnachweise vorzulegen.

Typisch ist, dass Auszahlungen oder einzelne Transaktionen vorübergehend zurückgestellt werden, bis angeforderte Unterlagen geprüft wurden. In Einzelfällen können auch Einzahlungen oder Auszahlungen über das hinterlegte Referenzkonto zeitweise verzögert sein. 

Für Betroffene ist dabei nicht immer eindeutig erkennbar, welche konkreten Nachweise im Einzelfall erwartet werden oder in welchem Zeitraum mit einer Entscheidung gerechnet werden kann.

Wenn Einschränkungen über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben oder Anforderungen nicht transparent erläutert werden, kann eine strukturierte rechtliche Kommunikation dazu beitragen, eine verbindliche Klärung herbeizuführen.

Daten werden nur zur Bearbeitung der Anfrage verwendet und vertraulich behandelt.

Plattform- und Kontosperrung

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Erste Einschätzung über die Online-Maske

Über die obenstehende Online-Maske können Sie Ihr Anliegen strukturiert schildern. Die übermittelten Angaben ermöglichen eine erste Vorprüfung des Sachverhalts und dienen der Einschätzung, ob und in welcher Form ein anwaltliches Vorgehen in Betracht kommt.

Die Nutzung der Online-Maske stellt noch keine Mandatierung dar und ersetzt keine umfassende rechtliche Prüfung. Konkrete Erfolgsaussichten, Handlungsempfehlungen oder eine rechtliche Bewertung im Einzelfall erfolgen erst nach ausdrücklicher Beauftragung.